
Frank Lauterbach
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht | Fachanwalt für Arbeitsrecht | geprft. Wirtschaftsassistent
Was mache ich
In meinen Schulungen und Workshops geht es um die Praxis. Wie funktioniert die Zusammenarbeit auf allen Ebenen der eigenen Einrichtung.
Es geht nicht um das Einzelwissen, sondern den Kontext und das Verstehen der Zusammenhänge. Ziel ist, zu wissen, wo was steht und wie sich die Zusammenarbeit gestalten lässt. Vertrauen und Verlässlichkeit sind im kirchlichen Dienst unverzichtbar.
Konkrete Themen sind die Gestaltung der Arbeitszeit, sowohl im täglichen Umgang, als auch über Betriebs- und Dienstvereinbarungen. ABD, AVR und TVöD bieten viele Gestaltungsräume. Sie ziehen aber auch Grenzen, zum Schutz der Beteiligten.
Die Arbeitszeit ist auch nicht überall gleich. Im Krankenhaus gibt es andere Anforderungen, wie in der Kindertagesstätte oder einer Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Unterschiede gibt es auch bei den Lehrkräften oder in therapeutischen Einrichtungen. Daher passt nicht immer alles für jeden.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die tarifliche Eingruppierung im ABD, AVR und TVöD. Vieles ergibt sich bereits aus den umfangreichen Regelungen im Tarifrecht. Vervollständig wird das Ganze aber erst durch die Rechtsprechung, die gerade in den letzten Jahren in den sozialen Berufen viel getan hat.
Hinzu kommen neue Themen wie Digitalisierung und die mobile Arbeit. Oft gibt es hier noch keinen ausreichenden gesetzlichen Rahmen. Anderes hat die Rechtsprechung bereits vorgegeben. Hier gilt es Spielräume zu kennen und zu nutzen.
Zielgruppe
Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie Schulen und Kindertagesstätten sind überwiegend in Trägerschaft von Kommunen und den Wohlfahrtsverbänden. Die Träger gehören mit zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. Allein die Caritas beschäftigt in ihren Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Schulen und Kindertagesstätten mehr als 600.000 hauptamtliche Mitarbeitende.
Die Träger vereint nicht nur die soziale Arbeit, sondern auch die Anwendung des tariflichen Systems. Während kommunale Träger den TVöD unmittelbar anwenden, geschieht dies bei den Wohlfahrtsverbände oft durch Verweisung oder Übernahme in das eigene Tarifrecht (z.B. bei den kirchlichen Trägern über ABD und AVR).
Der TVöD regelt u.a. die Arbeitszeit, den Urlaub und das Entgelt. Alles Themen der betrieblichen Mitbestimmung für Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertreter .
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Arbeitszeit und Urlaub im Geltungsbereich des ABD, AVR und TVöD einschließlich Betriebs- und Dienstvereinbarungen (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten, Förderstätten, Schulen etc.)
Entgelt und Eingruppierung im Geltungsbereich des ABD, AVR und TVöD einschließlich Betriebs- und Dienstvereinbarungen (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten, Förderstätten, Schulen etc.)
Flexible Arbeitsmodelle von der Brückenteilzeit über Eltern- und Pflegezeit bis zur mobilen Arbeit und Homeoffice
Beratung im Wirtschaftsausschuss – Zusammensetzung, Arbeitsweise und die inhaltlichen Themen (finanzielle und wirtschaftliche Rahmen, Betriebsänderungen, Organisationsänderungen etc.)
Globally incubate standards
compliant channels before
scalable benefits.
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